Jugendschutzfilter

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Jugendschutzfilter


Der NetMan for Schools Jugendschutzfilter ist ein Contentfilter, der mit Content-Labeling arbeitet. Internetpräsenzen werden entsprechend der Inhalte der Webseiten in Kategorien eingeteilt und gemäß einer Altersfreigabe entweder erlaubt oder verboten.

Ab NetMan for Schools 6.0 ist der BPJM-zertifizierte JusProg-Internetfilter Bestandteil von NetMan for Schools. Damit wird ein sicherer DNS-basierter Jugendschutz im Schulnetz mit jedem Endgerät, kabelgebunden und auch im WLAN gewährleistet.

 

Optional definieren Sie über eine Positiv-/Negativliste Ausnahmen zu den vorgegeben Definitionen.

 

Hinweis

Beachten Sie, dass die Einstellungen der Positivliste immer gelten. Was hier hinterlegt ist wird nie ausgefiltert!

 

Sie setzen die Standardeinstellung für den Jugendschutz im virtuellen Klassenraum in den NetMan Einstellungen in den Klassenraumeigenschaften, jeweils für Windows und Terminal Clients.

 

Beispiel: NetMan Einstellungen / Klassenräume Windows Clients/ Klassenraumeigenschaften: "Jugendschutzfilter bis 6 Jahre" gesetzt.

 

Sie setzen die Standardeinstellungen für den Jugendschutz im WLAN in den NetMan Einstellungen auf der Seite NetMan for Schools.

 

Beispiel: NetMan Einstellungen/NetMan forSchools/WLAN Zugang: Content-Filter Vorgaben für Schüler und Gäste. "Content-Filter Auswertung für den Zugriff im WLAN" ist aktiviert. "Content-Filter Einstellung, kein Benutzerlater verfügbar ist" ab 12 Jahre freigegeben.

 

Für Benutzer, deren Alter über den UserManager verfügbar ist, wird der Jugendschutzfilter im WLAN auf das tatsächliche Alter gesetzt.

 

Hinweis

Die Hierarchie der Internetfilter- und Jugendschutzfiltereinstellungen ist folgende:

Die Positivliste in den NetMan Einstellungen überschreibt die Jugenschutzfiltereinstellung.

Was generell erlaubt ist, bleibt auch trotz Jugendschutzfilter erlaubt. Ist das Internet eingeschränkt, sind über die Positivliste erlaubte URLs erlaubt.

Die Negativliste in den NetMan Einstellungen verbietet auch Internetseiten, die per Skript freigegeben werden. Was generell verboten ist, kann nicht per Skript erlaubt werden.

Die Jugendschutz- und Internetfiltereinstellungen innerhalb eines Skripts überschreiben die Einstellungen der Klassenraumsteuerung.

Über ein URL-Skript kann damit eine Webseite für den Unterricht genutzt werden, die laut Altersangabe der Klasse noch nicht frei gegeben wäre.